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donderdag 30 augustus 2007
Printversie.
FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN
29 JANUARI 2007
Koninklijk besluit tot invoeging van bijlagen I, II, III en IV in het koninklijk besluit van 27 maart 1998 betreffende de interne dienst voor preventie en bescherming op het werk. - Duitse vertaling
De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk besluit van 29 januari 2007 tot invoeging van bijlagen I, II, III en IV in het koninklijk besluit van 27 maart 1998 betreffende de interne dienst voor preventie en bescherming op het werk (Belgisch Staatsblad van 13 februari 2007).
Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse vertaling bij de Adjunct-arrondissementscommissaris in Malmedy in uitvoering van artikel 76 van de wet van 31 december 1983 tot hervorming der instellingen voor de Duitstalige Gemeenschap, vervangen bij artikel 16 van de wet van 18 juli 1990 en gewijzigd bij artikel 6 van de wet van 21 april 2007.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST BESCHÄFTIGUNG, ARBEIT UND SOZIALE KONZERTIERUNG
29. JANUAR 2007 - Königlicher Erlass zur Einfügung der Anlagen I, II, III und IV in den Königlichen Erlass vom 27. März 1998 über den Internen Dienst für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz
ALBERT II., König der Belgier,
Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss!
Aufgrund des Gesetzes vom 4. August 1996 über das Wohlbefinden der Arbeitnehmer bei der Ausführung ihrer Arbeit, insbesondere der Artikel 33 § 3, 39 Absatz 1 und 41;
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 27. März 1998 über den Internen Dienst für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz, insbesondere der Anlagen I, II, III und IV, abgeändert durch die Königlichen Erlasse vom 8. Juli 2004, 24. Februar 2005 und 30. September 2005, für nichtig erklärt durch den Entscheid Nr. 158.605 des Staatsrates vom 10. Mai 2006;
Aufgrund der Stellungnahme des Hohen Rates für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz vom 13. Oktober 2006;
Aufgrund des Gutachtens Nr. 41.710/1 des Staatsrates vom 14. Dezember 2006, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 1 der koordinierten Gesetze über den Staatsrat;
Auf Vorschlag Unseres Ministers der Beschäftigung
Haben Wir beschlossen und erlassen Wir:
Artikel 1 - Die frühere Anlage I zum Königlichen Erlass vom 27. März 1998 über den Internen Dienst für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz, für nichtig erklärt durch den Entscheid Nr. 158.605 des Staatsrates vom 10. Mai 2006, wird durch eine neue Anlage I, die als Anlage I zu vorliegendem Erlass aufgenommen ist, ersetzt.
Art. 2 - Die frühere Anlage II zu demselben Erlass, für nichtig erklärt durch den Entscheid Nr. 158.605 des Staatsrates vom 10. Mai 2006, wird durch eine neue Anlage II, die als Anlage II zu vorliegendem Erlass aufgenommen ist, ersetzt.
Art. 3 - Die frühere Anlage III zu demselben Erlass, für nichtig erklärt durch den Entscheid Nr. 158.605 des Staatsrates vom 10. Mai 2006, wird durch eine neue Anlage III, die als Anlage III zu vorliegendem Erlass aufgenommen ist, ersetzt.
Art. 4 - Die frühere Anlage IV zu demselben Erlass, für nichtig erklärt durch den Entscheid Nr. 158.605 des Staatsrates vom 10. Mai 2006, wird durch eine neue Anlage IV, die als Anlage IV zu vorliegendem Erlass aufgenommen ist, ersetzt.
Art. 5 - Vorliegender Erlass wird wirksam mit 1. Januar 2007.
Art. 6 - Unser Minister der Beschäftigung ist mit der Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt.
Gegeben zu Brüssel, den 29. Januar 2007
ALBERT
Von Königs wegen:
Der Minister der Beschäftigung
P. VANVELTHOVEN

ANLAGE I
Inhalt der in Artikel 7 § 1 Nr. 1 Buchstabe h) erwähnten Dokumentation
1. Gesetze, Erlasse und Abkommen bezüglich des Wohlbefindens der Arbeitnehmer bei der Ausführung ihrer Arbeit, die im Unternehmen oder in der Einrichtung Anwendung finden
2. Urkunden und Dokumente, die durch diese Gesetze, Erlasse und Abkommen auferlegt werden
3. Jedes andere im Unternehmen oder in der Einrichtung im Hinblick auf die Gewährleistung des Wohlbefindens der Arbeitnehmer bei der Ausführung ihrer Arbeit und der Sorge für das interne und externe Umfeld erstellte Dokument
4. Verzeichnis der Apparate und Maschinen, die aufgrund der Verordnungsbestimmungen von den zugelassenen Prüfstellen zu kontrollieren sind
5. Liste und Lokalisierung der gefährlichen Stoffe und Präparate, die in dem Unternehmen oder der Einrichtung verwendet werden
6. Liste und Daten bezüglich der im Unternehmen oder in der Einrichtung vorhandenen Emissionsstellen, was Luft- und Wasserverschmutzung betrifft
Gesehen, um Unserem Erlass vom 29. Januar 2007 beigefügt zu werden
ALBERT
Von Königs wegen:
Der Minister der Beschäftigung
P. VANVELTHOVEN

ANLAGE II
Inhalt der in Artikel 7 § 1 Nr. 2 Buchstabe a) erwähnten monatlichen oder vierteljährlichen Berichte
1.Interner Dienst für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz:
1.1. Übersicht über die Tätigkeiten
1.2. Beziehungen zum Externen Dienst für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz
1.2.1.Vorschläge
1.2.2.Fragen
1.2.3.Bemerkungen
2.Ermittlungen in Sachen Wohlbefinden der Arbeitnehmer bei der Ausführung ihrer Arbeit
3.Ermittelte Risiken
4.Gesamtübersicht über die Arbeitsunfälle:
4.1.Analyse der Arbeitsunfallkarten und Berichte
4.2.Lokalisierung der Unfälle
4.3.Ursachen und Gefahrenverhütungsmassnahmen
4.4.Entwicklung der Häufigkeit und Schwere der Unfälle
4.5.Ort, Ursachen und Gefahrenverhütungsmassnahmen für die Arbeitsunfälle von Arbeitnehmern, die keine Arbeitnehmer des Arbeitgebers sind, aber gegenüber denen Letzterer folgende Eigenschaft hatte:
1. entweder Arbeitgeber, in dessen Niederlassung diese Arbeitnehmer als Arbeitnehmer von Fremdunternehmen Tätigkeiten verrichteten,
2. oder Entleiher
3. oder mit der Ausführung beauftragter Bauleiter, für den diese Arbeitnehmer als Arbeitnehmer von Unternehmern oder Subunternehmern dieses Bauleiters Tätigkeiten verrichteten
5.Getroffene Gefahrenverhütungsmassnahmen
6.1.Alternativen zur Verwirklichung des jährlichen Aktionsprogramms
6.2.Verwirklichungen im Rahmen des jährlichen Aktionsprogramms
7.Kommentar zu den in folgenden Unterlagen angebrachten Abänderungen:
7.1.Organigramm
7.2.Betriebsgenehmigungen und auferlegte Betriebsbedingungen
7.3.Berichte der mit der Ermittlung der Ursachen eines Unfalles, eines Zwischenfalls oder einer schweren Vergiftung beauftragten Ausschussvertretung
7.4.von den zugelassenen Prüfstellen ausgestellte Bescheinigungen, Protokolle und Berichte
7.5.Empfehlungen des zuständigen Feuerwehrdienstes
Gesehen, um Unserem Erlass vom 29. Januar 2007 beigefügt zu werden
ALBERT
Von Königs wegen:
Der Minister der Beschäftigung
P. VANVELTHOVEN

ANLAGE III
In Artikel 7 § 1 Nr. 2 Buchstabe b) erwähnter Jahresbericht des Internen Dienstes für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz
I.Auskünfte über das Unternehmen
1.Gemeinsamer Name und vollständige Adresse des Unternehmens (+ Telefonnummer)
2.Gegenstand des Unternehmens und Nummer der paritätischen Kommission, der die Mehrheit des beschäftigten Personals untersteht
3.Durchschnittlicher Personalbestand, aufgegliedert nach Altersgruppe (jünger als 21 Jahre, 21 Jahre und älter), Arbeitnehmerkategorie (Arbeiter - Angestellter) und Geschlecht
Es handelt sich um das arithmetische Mittel des Personalbestands am Ende jedes der vier Quartale.
4.Zusammensetzung des Internen Dienstes und insbesondere Name und Eigenschaft der Gefahrenverhütungsberater
5.1. Zusammensetzung des Ausschusses oder des Betriebsrates, wenn dieser die Befugnisse des Ausschusses ausübt. Name und Eigenschaft des Vorsitzenden und der Mitglieder
5.2. Anzahl Versammlungen des Ausschusses
6.1. Name und Adresse des Gefahrenverhütungsberater-Arbeitsarztes der Sektion des Internen Dienstes oder der Abteilung des Externen Dienstes, die mit der Überwachung beauftragt ist
6.2. Name des Arztes oder Chefarztes, der für das Unternehmen arbeitet, um die Notfallpflege für die Opfer eines Arbeitsunfalls zu gewährleisten
6.3. Name des beziehungsweise der Krankenpfleger oder der Krankenpflegerin(nen), die für das Unternehmen arbeiten
6.4. Name des beziehungsweise der Sanitäter, Bezeichnung und Adresse der zugelassenen Stelle, die das Diplom oder Zeugnis ausgestellt hat
6.5. Bezeichnung und Adresse der Klinik oder des Krankenhausdienstes, die beziehungsweise der gemäss den Bestimmungen des Gesetzes über die Arbeitsunfälle bestimmt worden ist
II.Auskünfte über Unfälle in der Arbeitsstätte
1.Anzahl Stunden der Aussetzung den Risiken gegenüber im Laufe des Jahres, das heisst, Gesamtzahl der im Laufe des Jahres geleisteten Stunden, Überstunden einbegriffen
Aufgliederung nach Arbeitnehmerkategorie (Arbeiter - Angestellter)
2.Anzahl Unfälle
Aufgliederung nach Schwerekategorie (Tod, bleibende Unfähigkeit, zeitweilige Unfähigkeit), Altersgruppe (jünger als 21 Jahre und älter als 21 Jahre), Arbeitnehmerkategorie und Geschlecht
3.Jährliche Häufigkeitsraten des in Betracht gezogenen Jahres und der beiden vorausgehenden Jahre
Die Häufigkeitsrate HR ist das Verhältnis, multipliziert mit 1.000.000, der Gesamtzahl der während des in Betracht gezogenen Zeitraumes verzeichneten Unfälle, die den Tod oder eine vollständige Unfähigkeit von mindestens einem Tag, Unfalltag nicht einbegriffen, zur Folge hatten, zur Anzahl Stunden der Aussetzung den Risiken gegenüber, was durch folgende Formel ausgedrückt wird:
HR = Anzahl Unfälle x 1.000.000/Anzahl Stunden der Aussetzung den Risiken gegenüber.
4.Dauer der tatsächlichen und pauschalen Unfähigkeiten infolge der Unfälle
4.1.Tatsächliche Unfähigkeiten:
4.1.1. Anzahl tatsächlich eingebüsster Kalendertage (Aufgliederung nach zeitweiliger Unfähigkeit, bleibender Unfähigkeit, Tod und Arbeitnehmerkategorie), festgelegt auf Basis der anhand der individuellen Unfallkarten oder der Erklärungen von Unfällen, die mindestens eine Arbeitsunfähigkeit von einem Tag zur Folge hatten, zusammengerechneten Zahl
4.1.2. Tatsächliche Schwereraten der Unfälle des in Betracht gezogenen Jahres und der beiden vorausgehenden Jahre. Die tatsächliche Schwererate (tatsächliche SR) ist das Verhältnis der Anzahl infolge von Arbeitsunfällen tatsächlich eingebüsster Kalendertage, multipliziert mit 1.000, zur Anzahl Stunden der Aussetzung den Risiken gegenüber, was durch folgende Formel ausgedrückt wird:
tatsächliche SR = Anzahl tatsächlich eingebüsster Kalendertage x 1.000/Anzahl Stunden der Aussetzung den Risiken gegenüber.
4.2. Pauschale Unfähigkeiten:
4.2.1. Anzahl Tage pauschaler Unfähigkeit (Aufgliederung nach bleibender Unfähigkeit, Tod und Arbeitnehmerkategorie), festgelegt auf Basis der anhand der individuellen Unfallkarten oder der Erklärungen von Unfällen, die mindestens eine Arbeitsunfähigkeit von einem Tag zur Folge hatten, zusammengerechneten Zahl
4.2.2. Globale Schwereraten der Unfälle des in Betracht gezogenen Jahres und der beiden vorausgehenden Jahre. Die globale Schwererate (globale SR) ist das Verhältnis der Anzahl tatsächlich eingebüsster Kalendertage, erhöht um die Anzahl Tage pauschaler Unfähigkeit, multipliziert mit 1.000, zur Anzahl Stunden der Aussetzung den Risiken gegenüber, was durch folgende Formel ausgedrückt wird:
Anzahl tatsächlich eingebüsster Kalendertage
globale SR = + Anzahl Tage pauschaler Unfähigkeit x 1.000/Anzahl Studen der Aussetzung den Risiken gegenüber.
III. Auskünfte über Wegeunfälle
IV. Auskünfte bezüglich der Sicherheit
1.Zur Gewährleistung der Sicherheit getroffene Massnahmen
2.Dem Ausschuss unterbreitete Empfehlungen zur Gewährleistung der Sicherheit, mit Angabe der ihnen geleisteten Folge
3.1.Anzahl Pflichtkontrollen, die von der beziehungsweise den Prüfstellen durchgeführt worden sind, die für die durch die Vorschriften auferlegten Kontrollen zugelassen sind, mit Aufgliederung nach Art der kontrollierten Geräte oder Anlagen
3.2.Bezeichnung und Adresse dieser Prüfstellen
V.Auskünfte bezüglich der Gesundheit der Arbeitnehmer
Der Bericht der Sektion des Internen Dienstes oder der Abteilung des Externen Dienstes, die mit der medizinischen Überwachung beauftragt ist, ist als Anlage beizufügen.
In Ermangelung dieses Berichts sind folgende Auskünfte zu erteilen:
1.Anzahl obligatorischer Einstellungsuntersuchungen
2.Anzahl periodischer Untersuchungen:
2.1.von Personen unter 21 Jahren, mit Aufgliederung nach Personen unter 18 Jahren und Personen zwischen 18 und 21 Jahren
2.2.zur Früherkennung von Berufskrankheiten mit Aufgliederung nach der Kategorie der schädlichen Faktoren, die in Anlage II zu Titel II Kapitel III Abschnitt I der AASO aufgeführt sind
2.3.von Personen, die einen Sicherheitsposten innehaben
2.4.von Personen mit Behinderung
2.5.von Personen, die gegen Tuberkulose geimpft werden müssen
2.6.von Personen, die direkt mit Lebensmitteln und Nahrungsstoffen in Berührung kommen
3.Anzahl Untersuchungen bei Wiederaufnahme der Arbeit
4.Anzahl spontaner Konsultationen
5.Anzahl und Art der Impfungen
VI. Auskünfte betreffend die Arbeits- und Betriebshygiene
1.Zur Verbesserung der Arbeits- und Betriebshygiene getroffene Massnahmen
1.1.Anzahl an die Arbeitnehmer gerichteter Mitteilungen mit dem Ziel, sie über den Ernst der Gefahr zu informieren, die von den gefährlichen Stoffen und Präparaten ausgeht, mit denen die Betroffenen in Berührung kommen
1.2.Anzahl an den Gefahrenverhütungsberater-Arbeitsarzt gerichteter Anträge auf Untersuchung des Arbeitsplatzes bei Entstehung und Veränderung von Risiken
1.3.Anzahl vom Arbeitgeber beim Gefahrenverhütungsberater-Arbeitsarzt beantragter Konsultationen im Zusammenhang mit Projekten, die Einfluss auf die Gesundheit des Personals ausüben können
1.4.Anzahl vom Gefahrenverhütungsberater-Arbeitsarzt abgegebener schriftlicher Stellungnahmen im Rahmen der Massnahmen zur Bekämpfung arbeitsbedingter Belästigungen
1.5.Anzahl zur Feststellung der Bedeutung der arbeitsbedingten Belästigungsfaktoren durchgeführter Analysen oder Kontrollmassnahmen
1.6.Anzahl vom Gefahrenverhütungsberater-Arbeitsarzt durchgeführter Besuche der Arbeitsstätten
2.Dem Ausschuss in Sachen gesundheitliche Zuträglichkeit der Arbeit und Arbeitshygiene unterbreitete Empfehlungen, mit Angabe der ihnen geleisteten Folge und Aufgliederung je nachdem, ob sie:
2.1.vom Arbeitgeber
2.2.von den Arbeitnehmervertretern
2.3.vom Gefahrenverhütungsberater-Arbeitsarzt
ausgehen
3.Anzahl vom Personal formulierter und vom Ausschuss untersuchter Beschwerden betreffend:
3.1.die gesundheitliche Zuträglichkeit der Arbeitsräume
3.2.die kollektiven Schutzausrüstungen
3.3.die individuellen Schutzausrüstungen
3.4.die Einführung von Massnahmen zur Bekämpfung arbeitsbedingter Belästigungen
3.5.die Arbeitsweise der Sektion des Internen Dienstes oder der Abteilung des Externen Dienstes, die mit der medizinischen Überwachung beauftragt ist
3.6.die Arbeitsweise des in Anwendung des Gesetzes über die Arbeitsunfälle eingerichteten medizinischen Dienstes, Krankenhausdienstes oder pharmazeutischen Dienstes
4.Bestehen des Asbestverzeichnisses
VII.Auskünfte betreffend die Verschönerung der Arbeitsstätten
1.Im Hinblick auf die Verschönerung der Arbeitsstätten getroffene Massnahmen
2.Dem Ausschuss unterbreitete Empfehlungen in Sachen Verschönerung der Arbeitsstätten, mit Angabe der ihnen geleisteten Folge
VIII. Verwendete Ausbildungs-, Informations- und Werbemittel
IX.Verbreitung der Unterlagen und Information des Personals
X. Aufzählung der Hauptgegenstände des jährlichen Aktionsprogramms für das Geschäftsjahr nach dem Jahr, auf das sich der Jahresbericht bezieht, und gegebenenfalls Ausführungsfristen, wenn dieses Geschäftsjahr überschritten wird
Gesehen, um Unserem Erlass vom 29. Januar 2007 beigefügt zu werden
ALBERT
Von Königs wegen:
Der Minister der Beschäftigung
P. VANVELTHOVEN

ANLAGE IV
Inhalt der in Artikel 7 § 1 Nr. 2 Buchstabe c) erwähnten Arbeitsunfallkarte
I.Auskünfte über die Karte
1.Jahr
2.Chronologische Nummer der Karte innerhalb des Jahres
II. Angaben über den Arbeitgeber
1.Name, Vornamen, vollständige Adresse des Arbeitgebers (Postleitzahl, Gemeinde, Strasse und Nummer) und Eintragungsnummer beim LASS
2.Gegenstand des Unternehmens
3.Abteilung, Baustelle und Postleitzahl
4.Anzahl Angestellter und Arbeiter
5.Von der Gesamtheit des Personals seit Jahresbeginn bis zum Ende des Monats vor dem Unfall geleistete Arbeitstage
III. Angaben über das Opfer
1.Name, Vornamen und Wohnsitz des Opfers (Postleitzahl, Gemeinde, Strasse und Nummer)
2.Nummer der Eintragung im Personalregister
3.Berufskategorie
4.Geschlecht
5.Staatsangehörigkeit
6.Geburtsdatum
7.Personenstand
8.In der Berufskategorie zurückgelegte Zeit
9.Gewöhnlicher Beruf im Unternehmen
10. Werkstatt, Baustelle, Sektion, Dienst oder Abteilung, wo das Opfer gewöhnlich seinen Beruf ausübt
11. Im Unternehmen und beim Betriebssitz zurückgelegte Zeit
12. Im gewöhnlichen Beruf zurückgelegte Zeit
IV. Angaben über den Unfall
1.Unfallort - Postleitzahl
2.Datum, Tag, Uhrzeit
3.Name und Adresse der Zeugen
4.Ausführliche Schilderung des Unfalls
5.Tätigkeit des Opfers zum Zeitpunkt des Unfalls. Angeben, ob es sich um die gewöhnliche Tätigkeit handelt.
Wenn nicht, die ausgeübte Tätigkeit angeben.
6.Art des Unfalls
Arbeitsunfall oder Wegeunfall
7.Klassifikation des Unfalls
7.1. Form des Unfalls
7.2. Materielle Ursache
8.Zur Vermeidung der Wiederholung eines ähnlichen Unfalls getroffene Massnahmen
V.Auskünfte über die Verletzungen
1.Folgen des Unfalls:
1.1. Vorgesehene zeitweilige Arbeitsunfähigkeit
1.2. Vorgesehene bleibende Arbeitsunfähigkeit
2.Klassifikation der Verletzungen
2.1. Art
2.2. Sitz
Die Karte wird unter Berücksichtigung der Angaben erstellt, die in den Tabellen A, B, C, D, E, F enthalten sind.
Die in diesen Tabellen enthaltenen Angaben müssen in ausgeschriebener Form auf die Karte übertragen werden.
Tabelle A - Abweichung
Geben Sie die Abweichung an, deren unmittelbare Folge die Verletzung ist. Bei aufeinander folgenden Ursachen wird nur diejenige angegeben, die dem Unfall unmittelbar voranging und die dem zur Verletzung führenden Kontakt zeitlich am nächsten liegt. Sind mehrere Ursachen gleichzeitig aufgetreten, wird allein die entscheidendste oder charakteristischste Ursache behalten.
Code Bezeichnung
00 Keine Angabe
10 Abweichung ausgelöst durch elektrische Störung, Explosion, Feuer - ohne nähere Angabe
11 Elektrische Störung ausgelöst durch Versagen einer Anlage - indirekter Kontakt als Folge
12 Elektrische Störung - direkter Kontakt als Folge
13 Explosion
14 Feuer, hochschlagende Flammen
19 Sonstige bekannte Abweichung der Gruppe 10, die nicht in obiger Liste aufgeführt ist
20 Abweichung ausgelöst durch Überlaufen, Umkippen, Auslaufen, Überfliessen, Verdampfen, Emission - ohne nähere Angabe
21 Fester Stoff - Überlaufen, Umkippen
22 Flüssiger Stoff - Auslaufen, Durchsickern, Überfliessen, Spritzen, Besprühen
23 Gasförmiger Stoff - Verdampfen, Entstehen von Aerosolen, Gasen
24 Pulver/staubförmiger Stoff - Entstehen von Rauch, Staub, Partikeln
29 Sonstige bekannte Abweichung der Gruppe 20, die nicht in obiger Liste aufgeführt ist
30 Brechen, Reissen, Bersten, Rutschen, Fallen, Zusammenstürzen von Gegenständen - ohne nähere Angabe
31 Brechen von Material an Verbindungen, Gelenken und Ähnlichem
32 Brechen, Bersten von Material, das Splitter verursacht (Holz, Glas, Metall, Stein, Kunststoff usw.)
33 Abrutschen, Fallen, Zusammenstürzen von Gegenständen (die von oben auf das Opfer fallen)
34 Abrutschen, Fallen, Zusammenstürzen von Gegenständen (die das Opfer mitreissen)
35 Abrutschen, Fallen, Zusammenstürzen von Gegenständen - auf gleicher Ebene
39 Sonstige bekannte Abweichung der Gruppe 30, die nicht in obiger Liste aufgeführt ist
40 Vollständiger oder partieller Verlust der Kontrolle über Maschine, Transportmittel, Fördermittel, Handwerkzeug, Gegenstand, Tier - ohne nähere Angabe
41 Vollständiger oder partieller Verlust der Kontrolle über Maschine (einschliesslich unbeabsichtigtes Starten) oder über das Material, das mit der Maschine bearbeitet wird
42 Vollständiger oder partieller Verlust der Kontrolle über Transportmittel, Fördermittel (kraftbetrieben oder nicht)
43 Vollständiger oder partieller Verlust der Kontrolle über handgeführtes Werkzeug (kraftbetrieben oder nicht) und über das Werkstück
44 Vollständiger oder partieller Verlust der Kontrolle über einen (getragenen, bewegten, gehandhabten usw.) Gegenstand
45 Vollständiger oder partieller Verlust der Kontrolle über ein Tier
49 Sonstige bekannte Abweichung der Gruppe 40, die nicht in obiger Liste aufgeführt ist
50 Ausgleiten oder Stolpern mit Sturz - Sturz oder Absturz von Personen - ohne nähere Angabe
51 Absturz einer Person
52 Ausgleiten oder Stolpern mit Sturz, Sturz einer Person
59 Sonstige bekannte Abweichung der Gruppe 50, die nicht in obiger Liste aufgeführt ist
60 Bewegungen des Körpers ohne körperliche Belastung (führt im Allgemeinen zu einer äusserenVerletzung) - ohne nähere Angabe
61 Auf einen scharfen Gegenstand treten
62 Niederknien auf, sich hinsetzen auf, sich stützen auf
63 Von einem Gegenstand oder durch seinen Schwung erfasst, mitgeschleppt werden
64 Unkoordinierte, unangebrachte, unpassende Bewegungen
69 Sonstige bekannte Abweichung der Gruppe 60, die nicht in obiger Liste aufgeführt ist
70 Bewegungen des Körpers unter oder mit körperlicher Belastung (führt im Allgemeinen zu einer inneren Verletzung) - ohne nähere Angabe
71 Beim Heben, Tragen, Aufstehen
72 Beim Schieben, Ziehen
73 Beim Abstellen, sich niederbeugen
74 Beim Ver/Umdrehen
75 Beim ungeschickten Gehen, Umknicken, Ausgleiten, ohne zu stürzen
79 Sonstige bekannte Abweichung der Gruppe 70, die nicht in obiger Liste aufgeführt ist
80 Überraschung, Schreck, Gewalt, Angriff, Bedrohung, Anwesenheit - ohne nähere Angabe
81 Überraschung, Schreck
82 Gewalt, Angriff, Bedrohung - zwischen Beschäftigten des Unternehmens unter der Verantwortung des Unternehmers
83 Gewalt, Angriff, Bedrohung - ausgehend von betriebsexternen Personen und gegen das Opfer bei Ausübung seiner Aufgaben gerichtet (Banküberfall, Überfall auf Busfahrer usw.)
84 Angriff, Gestossen werden von Tieren
85 Anwesenheit des Opfers oder eines Dritten, der an sich eine Gefahr für sich selbst und gegebenenfalls für andere verursacht
89 Sonstige bekannte Abweichung der Gruppe 80, die nicht in obiger Liste aufgeführt ist
99 Sonstige nicht in dieser Klassifikation aufgeführte Abweichung
Tabelle B - Gegenstand der Abweichung
Für die Klassifikation des Gegenstands der Abweichung wird allein der betreffende Gegenstand, der mit der (letzten) Abweichung zusammenhängt, berücksichtigt. Können mehrere Gegenstände der (letzten) Abweichung geltend gemacht werden, zählt allein der zuletzt aufgetretene Gegenstand (der dem zur Verletzung führenden Kontakt zeitlich am nächsten liegt).
CodeBezeichnung
00.00Kein Gegenstand oder keine Angabe
00.01Kein Gegenstand
00.02Keine Angabe
00.99Sonstige bekannte Situation der Gruppe 00, die nicht in obiger Liste aufgeführt ist
01.00Gebäude, bauliche Anlagen, Flächen - zu ebener Erde (innen oder aussen, ortsfest oder ortsveränderlich, zeitlich befristet oder nicht) - ohne nähere Angabe
01.01Teile von Gebäuden, baulichen Anlagen: Türen, Aussen- und Innenwände, Abtrennungen (Fenster, verglaste Öffnungen usw.)
01.02Flächen oder Verkehrsbereiche zu ebener Erde: Böden (innen oder aussen, landwirtschaftliches Gelände, Sportgelände, rutschige Böden, Böden mit Hindernissen, Bretter mit Nägeln)
01.03Flächen oder Verkehrsbereiche auf einer Ebene - auf dem Wasser
01.99Sonstige bekannte Gebäude, bauliche Anlagen und Flächen zu ebener Erde, zur Gruppe 01 gehörend, aber nicht in obiger Liste aufgeführt
02.00Gebäude, bauliche Anlagen, Flächen - in der Höhe (innen oder aussen) - ohne nähere Angabe
02.01Teile einer baulichen Anlage, ortsfest, in der Höhe (Dächer, Terrassen, Öffnungen, Treppen, Plattformen)
02.02Bauliche Anlagen, Flächen, ortsfest, in der Höhe (einschliesslich Laufstegen, fester Leitern, Pylonen)
02.03Bauliche Anlagen, Flächen, ortsveränderlich, in der Höhe (einschliesslich Gerüsten, Leitern, Gondeln, Hebebühnen)
02.04Bauliche Anlagen, Flächen, zeitlich befristet, in der Höhe (einschliesslich vorübergehend errichteter Gerüste, Haltesystemen, Schaukeln)
02.05Bauliche Anlagen, Flächen, in der Höhe, auf dem Wasser (einschliesslich Bohrplattformen, Gerüsten auf Booten)
02.99Sonstige bekannte Gebäude, bauliche Anlagen und Flächen in der Höhe, zur Gruppe 02 gehörend, aber nicht in obiger Liste aufgeführt
03.00Gebäude, bauliche Anlagen, Flächen - in der Tiefe (innen oder aussen) - ohne nähere Angabe
03.01Ausgrabungen, Gräben, Schächte, Gruben, Steilabbrüche, Reparaturgruben
03.02Unterführungen, Stollen
03.03Unterwasserbereiche
03.99Sonstige bekannte Gebäude, bauliche Anlagen und Flächen in der Tiefe, zur Gruppe 03 gehörend, aber nicht in obiger Liste aufgeführt
04.00Stoffverteilungsanlagen, Versorgungsanlagen, Kanalisation - ohne nähere Angabe
04.01Stoffverteilungsanlagen, Versorgungsanlagen, Kanalisation, ortsfest - für Gas, Luft, Flüssigkeiten, Feststoffe- einschliesslich Bunkern
04.02Stoffverteilungsanlagen, Versorgungsanlagen, Kanalisation, ortsveränderlich
04.03Abwasserleitungen, Drainagen
04.99Sonstige bekannte Stoffverteilungsanlagen, Versorgungsanlagen, Kanalisation, zur Gruppe 04 gehörend, aber nicht in obiger Liste aufgeführt
05.00Motoren, Einrichtungen zur Energieübertragung und -speicherung - ohne nähere Angabe
05.01Motoren, Generatoren (thermisch, elektrisch, Strahlung), einschliesslich Kompressoren, Pumpen
05.02Einrichtungen zur Energieübertragung und -speicherung (mechanisch, pneumatisch, hydraulisch, elektrisch, einschliesslich Batterien, Akkumulatoren)
05.99Sonstige bekannte Motoren, Einrichtungen zur Energieübertragung und -speicherung der Gruppe 05, die nicht in obiger Liste aufgeführt sind
06.00Handgeführte nicht kraftbetriebene Werkzeuge - ohne nähere Angabe
06.01Handgeführte nicht kraftbetriebene Werkzeuge - zum Sägen
06.02Handgeführte nicht kraftbetriebene Werkzeuge - zum Schneiden, Trennen (einschliesslich Scheren, Baumscheren)
06.03Handgeführte nicht kraftbetriebene Werkzeuge - zum Beschneiden, Ausfräsen, Gravieren, Besäumen, Abscheren
06.04Handgeführte nicht kraftbetriebene Werkzeuge - zum Schaben, Polieren, Schleifen
06.05Handgeführte nicht kraftbetriebene Werkzeuge - zum Bohren, Drehen, Schrauben
06.06Handgeführte nicht kraftbetriebene Werkzeuge - zum Nageln, Nieten, Heften
06.07Handgeführte nicht kraftbetriebene Werkzeuge - zum Nähen, Stricken
06.08Handgeführte nicht kraftbetriebene Werkzeuge - zum Schweissen, Kleben
06.09Handgeführte nicht kraftbetriebene Werkzeuge - zum Ausgraben und für die Bodenbearbeitung (einschliesslich landwirtschaftlicher Werkzeuge)
06.10Handgeführte nicht kraftbetriebene Werkzeuge - zum Wachsen, Schmieren, Waschen, Reinigen
06.11Handgeführte nicht kraftbetriebene Werkzeuge - zum Malen, Anstreichen
06.12Handgeführte nicht kraftbetriebene Werkzeuge - zum Halten, Ergreifen
06.13Handgeführte nicht kraftbetriebene Werkzeuge - für Küchenarbeiten (ausser Messern)
06.14Handgeführte nicht kraftbetriebene Werkzeuge - für medizinische und chirurgische Arbeiten - stechende und schneidende Werkzeuge
06.15Handgeführte nicht kraftbetriebene Werkzeuge - für medizinische und chirurgische Arbeiten - nicht schneidende oder sonstige Werkzeuge
06.99Sonstige bekannte handgeführte nicht kraftbetriebene Werkzeuge der Gruppe 06, die nicht in obiger Liste aufgeführt sind
07.00Gehaltene oder handgeführte kraftbetriebene Werkzeuge - ohne nähere Angabe
07.01Handgeführte kraftbetriebene Werkzeuge - zum Sägen
07.02Handgeführte kraftbetriebene Werkzeuge - zum Schneiden, Trennen (einschliesslich Scheren, Maschinenscheren, Baumscheren)
07.03Handgeführte kraftbetriebene Werkzeuge - zum Beschneiden, Ausfräsen, Gravieren, Besäumen, Abscheren (Heckenscheren siehe 09.02)
07.04Handgeführte kraftbetriebene Werkzeuge - zum Schaben, Polieren, Schleifen (einschliesslich Trennschleifmaschine)
07.05Handgeführte kraftbetriebene Werkzeuge - zum Bohren, Drehen, Schrauben
07.06Handgeführte kraftbetriebene Werkzeuge - zum Nageln, Nieten, Heften
07.07Handgeführte kraftbetriebene Werkzeuge - zum Nähen, Stricken
07.08Handgeführte kraftbetriebene Werkzeuge - zum Schweissen, Kleben
07.09Handgeführte kraftbetriebene Werkzeuge - zum Ausgraben und für die Bodenbearbeitung (einschliesslich landwirtschaftlicher Geräte, Betonbrechern)
07.10Handgeführte kraftbetriebene Werkzeuge - zum Wachsen, Schmieren, Waschen, Reinigen (einschliesslich Staubsaugern, Hochdruckreinigungsgeräten)
07.11Handgeführte kraftbetriebene Werkzeuge - zum Malen, Anstreichen
07.12Handgeführte kraftbetriebene Werkzeuge - zum Halten, Ergreifen
07.13Handgeführte kraftbetriebene Werkzeuge - für Küchenarbeiten (ausser Messern)
07.14Handgeführte kraftbetriebene Werkzeuge - zum Erwärmen (einschliesslich Trocknern, thermischer Abbeizgeräte, Bügeleisen)
07.15Handgeführte kraftbetriebene Werkzeuge - für medizinische und chirurgische Arbeiten - stechende und schneidende Werkzeuge
07.16Handgeführte kraftbetriebene Werkzeuge - für medizinische und chirurgische Arbeiten - nicht schneidende oder sonstige Werkzeuge
07.17Druckluftgeräte (ohne nähere Bezeichnung des Werkzeugs)
07.99Sonstige bekannte gehaltene oder handgeführte kraftbetriebene Werkzeuge der Gruppe 07, die nicht in obiger Liste aufgeführt sind
08.00Handgeführte Werkzeuge ohne Angabe der Antriebsart - ohne nähere Angabe
08.01Handgeführte Werkzeuge ohne Angabe der Antriebsart - zum Sägen
08.02Handgeführte Werkzeuge ohne Angabe der Antriebsart - zum Schneiden, Trennen (einschliesslich Scheren, Maschinenscheren, Baumscheren)
08.03Handgeführte Werkzeuge ohne Angabe der Antriebsart - zum Beschneiden, Ausfräsen, Gravieren, Besäumen, Abscheren
08.04Handgeführte Werkzeuge ohne Angabe der Antriebsart - zum Schaben, Polieren, Schleifen
08.05Handgeführte Werkzeuge ohne Angabe der Antriebsart - zum Bohren, Drehen, Schrauben
08.06Handgeführte Werkzeuge ohne Angabe der Antriebsart - zum Nageln, Nieten, Heften
08.07Handgeführte Werkzeuge ohne Angabe der Antriebsart - zum Nähen, Stricken
08.08Handgeführte Werkzeuge ohne Angabe der Antriebsart - zum Schweissen, Kleben
08.09Handgeführte Werkzeuge ohne Angabe der Antriebsart - zum Ausgraben und für die Bodenbearbeitung (einschliesslich landwirtschaftlicher Geräte)
08.10Handgeführte Werkzeuge ohne Angabe der Antriebsart - zum Wachsen, Schmieren, Waschen, Reinigen
08.11Handgeführte Werkzeuge ohne Angabe der Antriebsart - zum Malen, Anstreichen
08.12Handgeführte Werkzeuge ohne Angabe der Antriebsart - zum Halten, Ergreifen
08.13Handgeführte Werkzeuge ohne Angabe der Antriebsart - für Küchenarbeiten (ausser Messern)
08.14Handgeführte Werkzeuge ohne Angabe der Antriebsart - für medizinische und chirurgische Arbeiten - stechende und schneidende Werkzeuge
08.15Handgeführte Werkzeuge ohne Angabe der Antriebsart - für medizinische und chirurgische Arbeiten - nicht schneidende oder sonstige Werkzeuge
08.99Sonstige bekannte handgeführte Werkzeuge ohne Angabe der Antriebsart der Gruppe 08, die nicht in obiger Liste aufgeführt sind
09.00Tragbare oder ortsveränderliche Maschinen und Ausrüstungen - ohne nähere Angabe
09.01Tragbare oder ortsveränderliche Maschinen zur Rohstoffgewinnung und für Erdarbeiten (Bergbau-, Steinbruch-, Hoch- und Tiefbaumaschinen)
09.02Tragbare oder ortsveränderliche Maschinen zur Bodenbearbeitung, Landwirtschaft
09.03Tragbare oder ortsveränderliche Maschinen (ausser zur Bodenbearbeitung) - zur Verwendung auf Baustellen
09.04Ortsveränderliche Bodenreinigungsmaschinen
09.99Sonstige bekannte tragbare oder ortsveränderliche Maschinen und Ausrüstungen der Gruppe 09, die nicht in obiger Liste aufgeführt sind
10.00Ortsfeste Maschinen und Ausrüstungen - ohne nähere Angabe
10.01Ortsfeste Maschinen zur Rohstoffgewinnung und für Erdarbeiten
10.02Maschinen zur Materialaufbereitung: Zerstampfen, Pulverisieren, Filtrieren, Trennen, Mischen, Kneten
10.03Maschinen zur Materialverarbeitung - chemische Verfahren (Reaktoren, Fermenter)
10.04Maschinen zur Materialverarbeitung - thermische Verfahren (Öfen, Trockner, Trockenöfen)
10.05Maschinen zur Materialverarbeitung - Kälteverfahren (Kälteproduktion)
10.06Maschinen zur Materialverarbeitung - sonstige Verfahren
10.07Maschinen zur Materialverformung - durch Pressen, Druckverformung
10.08Maschinen zur Materialverformung - durch Kalandern, Walzen, Walzmaschinen (einschliesslich Maschinen der Papierindustrie)
10.09Maschinen zur Materialverformung - durch Einspritzen, Extrudieren, durch Blasen, Spinnen, Formgiessen, Schmelzen, Vergiessen
10.10Werkzeugmaschinen - zum Hobeln, Fräsen, Planschleifen, Schleifen, Polieren, Drehen, Bohren
10.11Werkzeugmaschinen - zum Sägen
10.12Werkzeugmaschinen - zum Schneiden, Spalten, Besäumen (einschliesslich Stanzpressen, Schneidemaschinen, Aktenvernichtern, Brennschneidern)
10.13Maschinen zur Oberflächenbehandlung - Reinigen, Waschen, Trocknen, Streichen, Drucken
10.14Maschinen zur Oberflächenbehandlung - Galvanisierung, elektrolytische Behandlung
10.15Maschinen der Verbindungstechnik (Schweissen, Kleben, Nageln, Schrauben, Nieten, Verdrahten, Verkabeln, Nähen, Heften)
10.16Maschinen zum Packen, Verpacken (Füllen, Etikettieren, Verschliessen)
10.17Sonstige Maschinen für spezielle Gewerbe (Überwachungs- und Testmaschinen, verschiedene Maschinen)
10.18Besondere landwirtschaftliche Maschinen, die keiner der oben genannten Maschinen zugeordnet werden können
10.99Sonstige ortsfeste Maschinen und Anlagen der Gruppe 10, die nicht in obiger Liste aufgeführt sind
11.00Förder-, Transport- und Lagereinrichtungen - ohne nähere Angabe
11.01Ortsfeste Förderer, Stetigförderer - Laufbänder, Rolltreppen, Seilbahnen, Förderer usw.
11.02Hebebühnen, Aufzüge, andere Senkrechtfördermittel - Lastenaufzüge, Becheraufzüge, Winde, Wagenheber usw.
11.03Kräne (ortsfest oder ortsveränderlich), Fahrzeugkräne, Laufkräne, Hebezeuge mit freihängender Last
11.04Flurfördermittel, Materialtransportwagen (motorisiert oder nicht motorisiert) - Schubkarren, Gabelhubwagen usw.
11.05Lastaufnahmemittel, Anschlagmittel, Greifer einschliesslich Schlingen, Haken, Seilen usw.
11.06Einrichtungen zur Lagerung, Verpackung, Container (Silos, Tanks) - ortsfest - Zisternen, Becken usw.
11.07Einrichtung zur Lagerung, Verpackung, Container, Kipper - ortsveränderlich
11.08Lagerzubehör, Regalsysteme, Palettenregale, Paletten
11.09Verschiedene Verpackungen, klein und mittelgross, ortsveränderlich (Förderkörbe, diverse Behälter, Flaschen, Kartons, Feuerlöscher usw.)
11.99Sonstige bekannte Förder-, Transport- und Lagereinrichtungen der Gruppe 11, die nicht in obiger Liste aufgeführt sind
12.00Landfahrzeuge - ohne nähere Angabe
12.01Schwerfahrzeuge - Lkws, Omnibusse (Personentransport)
12.02Leichtfahrzeuge: Lasten oder Personen
12.03Fahrzeuge mit zwei oder drei Rädern, motorisiert oder nicht motorisiert
12.04Sonstige Fortbewegungsmittel zu Land: Skier, Rollschuhe usw.
12.99Sonstige bekannte Landfahrzeuge der Gruppe 12, die nicht in obiger Liste aufgeführt sind
13.00Sonstige Transportfahrzeuge - ohne nähere Angabe
13.01Schienenfahrzeuge einschliesslich Einschienenhängebahnen: Lasten
13.02Schienenfahrzeuge einschliesslich Einschienenhängebahnen: Personen
13.03Wasserfahrzeuge: Lasten
13.04Wasserfahrzeuge: Personen
13.05Wasserfahrzeuge: Fischerei
13.06Luftfahrzeuge: Lasten
13.07Luftfahrzeuge: Personen
13.99Sonstige bekannte Transportfahrzeuge der Gruppe 13, die nicht in obiger Liste aufgeführt sind
14.00Stoffe, Gegenstände, Erzeugnisse, Bestandteile von Maschinen, Trümmer, Stäube - ohne nähere Angabe
14.01Baustoffe - alle Grössen: Fertigteile, Schalungen, Träger, Ziegel, Mauer-, Dachziegel usw.
14.02Bauteile, Bestandteile von Maschinen, Fahrzeugen: Fahrgestell, Wanne, Kurbel, Rad usw.
14.03Werkstücke oder Teile davon, Werkzeuge von Maschinen (einschliesslich Teilen und Splittern, die von diesen Gegenständen herrühren)
14.04Verbindungselemente: Schrauben, Nägel, Bolzen usw.
14.05Partikel, Stäube, Späne, Stücke, Spritzer, Splitter und andere Bruchstücke
14.06Produkte der Landwirtschaft (einschliesslich Körnern, Stroh, sonstiger landwirtschaftlicher Erzeugnisse)
14.07Produkte für die Landwirtschaft, für die Tierhaltung (einschliesslich Düngemitteln, Futtermitteln)
14.08Gelagerte Produkte (einschliesslich Gegenständen und Verpackungen, die im Lager aufbewahrt werden)
14.09Gelagerte Produkte - in Rollen, Spulen
14.10Lasten auf mechanischem Fördermittel oder Transportmittel
14.11Lasten, von einem Hebezeug, Kran hängend
14.12Lasten, von Hand bewegt
14.99Sonstige bekannte Stoffe, Gegenstände, Erzeugnisse, Maschinenteile der Gruppe 14, die nicht in obiger Liste aufgeführt sind
15.00Chemische, explosionsgefährliche, radioaktive, biologische Stoffe - ohne nähere Angabe
15.01Ätzende, korrodierende Stoffe (fest, flüssig oder gasförmig)
15.02Schädliche, giftige Stoffe (fest, flüssig oder gasförmig)
15.03Entflammbare Stoffe (fest, flüssig oder gasförmig)
15.04Explosionsgefährliche, reaktionsfähige Stoffe (fest, flüssig oder gasförmig)
15.05Gase, Dämpfe ohne spezifische Wirkungen (Inertgas, Erstickungsgas)
15.06Radioaktive Stoffe
15.07Biologische Stoffe
15.08Stoffe ohne spezifische Gefahr (Wasser, inerte Stoffe)
15.99Sonstige bekannte chemische, explosionsgefährliche, radioaktive, biologische Stoffe der Gruppe 15, die nicht in obiger Liste aufgeführt sind
16.00Sicherheitseinrichtungen und Schutzausrüstungen - ohne nähere Angabe
16.01Sicherheitseinrichtungen an Maschinen
16.02Individuelle Schutzausrüstungen
16.03Rettungsgeräte und -einrichtungen
16.99Sonstige bekannte Sicherheitseinrichtungen und Schutzausrüstungen der Gruppe 16, die nicht in obiger Liste aufgeführt sind
17.00Büroeinrichtungen, persönliche Ausrüstungen, Sportausrüstungen, Waffen, Haushaltsgeräte - ohne nähere Angabe
17.01Möbel
17.02Computer und Zubehör, bürotechnische Geräte, Kopiergeräte, Kommunikationseinrichtungen
17.03Lehrmittel, Schreib- und Zeichenbedarf - darunter Schreibmaschine, Stempel, Vergrösserungsapparat, Zeitstempeluhr
17.04Gegenstände und Ausrüstungen für Sport und Spiel
17.05Waffen
17.06Persönliche Gegenstände, Kleidung
17.07Musikinstrumente
17.08Haushaltsgeräte, -werkzeuge, -gegenstände, -wäsche (zum gewerblichen Gebrauch)
17.99Sonstige bekannte Büroeinrichtungen, persönliche Ausrüstungen, Sportausrüstungen, Waffen der Gruppe 17, die nicht in obiger Liste aufgeführt sind
18.00Menschen und andere Lebewesen - ohne nähere Angabe
18.01Bäume, Pflanzen, Anpflanzungen
18.02Haustiere, Nutzvieh
18.03Wilde Tiere, Insekten, Schlangen
18.04Mikroorganismen
18.05Virale Krankheitserreger
18.06Menschen
18.99Sonstige bekannte Lebewesen der Gruppe 18, die nicht in obiger Liste aufgeführt sind
19.00Lose Abfälle - ohne nähere Angabe
19.01Lose Abfälle von Stoffen, Produkten, Ausrüstungen, Gegenständen
19.02Lose Abfälle von chemischen Stoffen
19.03Lose Abfälle von biologischen Stoffen, Pflanzen, Tieren
19.99Sonstige bekannte lose Abfälle der Gruppe 19, die nicht in obiger Liste aufgeführt sind
20.00Physikalische Erscheinungen und Naturphänomene - ohne nähere Angabe
20.01Physikalische Erscheinungen - Lärm, natürliche Strahlung, Licht, Lichtbogen, Überdruck, Unterdruck, Druck
20.02Natürliche und atmosphärische Elemente (einschliesslich Wasserflächen, Schlamm, Regen, Hagel, Schnee, Glatteis, Windstoss usw.)
20.03Naturkatastrophen (einschliesslich Hochwasser/Überflutung, Vulkanismus, Erdbeben, Springflut/Sturmflut, Feuer usw.)
20.99Sonstige bekannte physikalische Erscheinungen und Naturphänomene der Gruppe 20, die nicht in obiger Liste aufgeführt sind
99.00Sonstige nicht in dieser Klassifikation aufgelistete Gegenstände
Tabelle C - Zur Vermeidung der Wiederholung eines ähnlichen Unfalls getroffene Gefahrenverhütungsmassnahmen
Betroffene Bereiche
1.Entfällt
2.Individueller Faktor
2.1.Arbeitsplatz
2.2.Schulung
2.3.Revision der Anweisungen
2.4.Überwachung der Arbeitsmethoden
2.5.Körperliche oder psychische Anpassung an den Arbeitsplatz
2.6.Andere Massnahmen
3.Materieller Faktor
3.1.Inspektion
3.2.Wartung
3.3.Material
3.4.Individuelle oder kollektive Schutzausrüstung
3.5.Umwelt, Umgebungsfaktoren
3.6.Andere Massnahmen
Tabelle D - Folgen des Unfalls
1.Vorgesehene zeitweilige Unfähigkeit. Anzahl Kalendertage der Unfähigkeit zwischen dem Datum des Unfalls und dem voraussichtlichen Datum der Wiederaufnahme der Arbeit.
2.Vorgesehene bleibende Unfähigkeit (Tod - bleibende Unfähigkeit). Die Berechnung erfolgt auf der Grundlage von 7.500 eingebüssten Tagen für einen Todesfall oder eine Unfähigkeit von 100 Prozent.
Im Falle einer teilweisen Unfähigkeit wird die pauschale Unfähigkeit gemäss den Auskünften berechnet, die zum Zeitpunkt des Erstellens dieser Karte verfügbar sind, und insbesondere auf Basis der ärztlichen Bestimmung des Grades bleibender Unfähigkeit und, in deren Ermangelung, auf Basis der Angaben in nachstehender Tabelle:
Voor de raadpleging van de tabel, zie beeld
Tabelle E - Art der Verletzung
Diese Liste wird benutzt, um die Verletzungen zu klassifizieren, die durch Arbeitsunfälle oder Wegeunfälle verursacht worden sind, mit Ausnahme insbesondere der Berufskrankheiten.
Verschlüsselungsprinzip: Wenn es durch einen Unfall zu mehreren Verletzungen des Opfers kommt, von denen eine sehr viel schwerer ist als die anderen, wird der Unfall unter dem Code für die schwerste Verletzung erfasst. Wenn das Opfer zwei oder mehr Verletzungen erlitten hat, von denen keine schwerer ist als die andere(n), wird der Unfall unter Code 120 "Mehrfachverletzungen" erfasst.
Code Bezeichnung
000Verletzung nicht bekannt:
Fehlende Angaben
010Wunden und oberflächliche Verletzungen
011Oberflächliche Verletzungen
Inklusive Prellungen, Quetschungen, Hämatome, Schürfwunden, Kratzwunden, Blasen, Bisse von nichtgiftigen Insekten, oberflächliche Wunden
Inklusive Kopfhautwunden und oberflächliche Verletzungen durch Eindringen eines Fremdkörpers ins Auge, Ohr usw.
Exklusive Bisse von giftigen Tieren (Code 071)
012Offene Wunden
Inklusive Lazerationen, offene Wunden, Schnittwunden, Quetschwunden sowie Verlust von Nägeln; Wunden mit Muskel-, Sehnen- und Nervenverletzungen
Exklusive traumatische Amputationen und Enukleationen; Ausriss des Augapfels (Code 040); komplizierte Frakturen (Code 022); Verbrennungen mit offenen Wunden (Code 061); oberflächliche Verletzungen (Code 011)
013Wunden mit Gewebeverlust
019Andere Wunden und oberflächliche Verletzungen
020Frakturen
021Geschlossene Frakturen
Inklusive einfache Frakturen; Frakturen mit Gelenkverletzungen (Dislokationen usw.); Frakturen mit inneren Verletzungen oder Nervenverletzungen
022Offene Frakturen
Inklusive Frakturen mit Weichteilverletzungen (komplizierte Frakturen)
029Andere Frakturen
030Dislokationen, Verstauchungen und Zerrungen
Inklusive alle akuten Probleme des Muskel-Skelett-Systems durch Überbeanspruchung von Muskeln, Sehnen, Bändern und Gelenken
031Dislokationen
Inklusive Subluxationen und Luxationen
Exklusive Knochenfragmentverschiebungen (Code 021)
032Verstauchungen und Zerrungen
Inklusive Rupturen, Zerreissungen und Lazerationen von Muskeln, Sehnen, Bändern (und Gelenken) sowie Hernien infolge von Überbeanspruchung
Exklusive jede Knochenverschiebung am Gelenk, die unter Code 031 erfasst werden muss; wenn ausserdem eine offene Wunde entstanden ist, wird sie unter Code 012 erfasst
039Andere Dislokationen, Verstauchungen und Zerrungen
040Traumatische Amputationen (Verlust von Körperteilen)
Inklusive Amputationen und Zerquetschungen, Enukleationen inklusive traumatischer Ausriss des Augapfels sowie Verlust eines Ohrs/der Ohren
041Amputationen
050Kommotionen und innere Verletzungen
Inklusive alle inneren Verletzungen ohne Fraktur: alle inneren Prellungen, Hämorrhagien, Lazerationen, Rupturen im Gehirn und an inneren Organen
Exklusive offene Wunden (Code 012) und Verletzungen mit Fraktur (Codes in Gruppe 020)
051Kommotionen
Inklusive intrakranielle Verletzungen
052Innere Verletzungen
Inklusive Organverletzungen im Thorax, Bauchraum und Becken
053Kommotionen und innere Verletzungen, die, falls sie nicht behandelt werden, lebensgefährlich sein können
054Schädliche Auswirkungen von Elektrizität
059Andere Arten von Kommotionen und inneren Verletzungen
060Verbrennungen, Verbrühungen und Erfrierungen
061Verbrennungen und Verbrühungen (thermisch)
Inklusive Verbrennungen durch heisse Gegenstände, offenes Feuer, Verbrühungen; Verbrennungen durch Reibung oder Strahlung (Infrarot); Sonnenbrand; Blitzschlag; Verbrennungen durch elektrischen Strom, Verbrennungen mit offener Wunde
Exklusive Strahlenschäden ausser Verbrennungen (Code 102)
062Verätzungen
Inklusive Verätzungen (nur äussere Verätzungen)
Exklusive Laugen- und Säureverätzungen durch Verschlucken einer ätzenden Substanz (Code 071)
063Erfrierungen
Inklusive Schäden durch Kälteeinwirkung (Erfrierung); oberflächliche Erfrierungen, Erfrierungen mit Gewebsnekrose
Exklusive Unterkühlung (Hypothermie) und andere Schäden durch extreme Kälte (Code 103)
069Andere Verbrennungen, Verbrühungen und Erfrierungen
070Vergiftungen und Infektionen
071Akute Vergiftungen
Inklusive akute Schäden durch Injektion, Ingestion, Absorption oder Inhalation von toxischen Stoffen, Laugen oder Säuren; Bisse von giftigen Tieren; Asphyxie durch Kohlenmonoxid oder andere toxische Gase
Exklusive äussere Verätzungen (Code 062); anaphylaktischer Schock (Code 119)
072Akute Infektionen
Inklusive Infektion durch Viren, Bakterien und andere Erreger
079Andere Vergiftungen und Infektionen
080Ertrinken und Asphyxie
081Asphyxie
Inklusive Asphyxie oder Erstickung durch Quetschung, Konstriktion oder Strangulation; Asphyxie durch Sauerstoffmangel in der Umgebungsluft und Asphyxie durch Fremdkörper in den Atemwegen
Exklusive Asphyxie durch Kohlenmonoxid und andere toxische Gase (Code 071)
082Ertrinken und nichttödliches Untertauchen
Exklusive Asphyxie gemäss Definition von Code 081; begraben unter Materialien oder anderen nicht flüssigen Massen, z. B. Schnee, Erde usw.
089Andere Arten von Ertrinken und Asphyxie
090Schäden durch Schall, Vibration und Druck
091Akuter Hörverlust
Inklusive partieller oder totaler Hörverlust
092Schäden durch Druck
Inklusive Schäden durch Luft- und Wasserdruck (Barotrauma)
099Andere akute Schäden durch Schall, Vibration und Druck
Inklusive Hörtrauma, Presslufthammersyndrom usw.
100Schäden durch extreme Temperaturen, Licht und Strahlung
101Hitzschlag und Sonnenstich
Inklusive Schäden durch extreme natürliche Hitze und Insolation (Hitzschlag, Sonnenstich) oder künstlich erzeugte Hitze
Exklusive Schock durch Blitzschlag (Code 112); Sonnenbrand (Code 061)
102Strahlenschäden (nichtthermisch)
Inklusive Schäden durch Röntgenstrahlen, radioaktive Stoffe, ultraviolette Strahlen, ionisierende Strahlen; Schweisserophthalmie
103Schäden durch niedrige Temperatur
Inklusive Hypothermie und andere Schäden durch niedrige Temperatur
Exklusive Erfrierungen (Code 063)
109Andere Schäden durch extreme Temperaturen, Licht und Strahlung
110Schock
111Schock infolge von Aggression und Bedrohung
Inklusive Schock infolge von Aggression und Bedrohung durch Personen, z. B. nach Banküberfall, Aggression von Kunden und Klienten, "soziale Konflikte"
Exklusive anaphylaktischer Schock (Code 119); Schock nach traumatischen Verletzungen (Code 112)
112Traumatischer Schock
Inklusive Elektroschock, Schock durch Blitzschlag; nach Verletzungen unmittelbar oder verzögert auftretender Schock
Exklusive anaphylaktischer Schock (Code 119); Aggression und Bedrohung durch Personen (Code 111); Fälle ohne unmittelbare physische Verletzung des Opfers
119Andere Schocks
Inklusive Aggression von Tieren ohne unmittelbare physische Verletzung des Opfers; Naturkatastrophen und andere Ereignisse, die nicht direkt von Menschen verursacht sind und das Opfer nicht unmittelbar physisch verletzt haben; anaphylaktischer Schock
120Mehrfachverletzungen
Diese Gruppe ist auf Fälle beschränkt, in denen sich das Opfer zwei oder mehr gleich schwere Arten von Verletzungen zugezogen hat.
999Andere spezifizierte Verletzungen, anderweitig nicht genannt
Diese Gruppe sollte nur zur Klassifizierung von Verletzungen verwendet werden, die nicht unter anderen Überschriften aufgeführt sind: Nerven- und Rückenmarksverletzungen; Verletzungen von Blutgefässen; durch eine natürliche Körperöffnung eingedrungene Fremdkörper usw.
Tabelle F - Betroffener Körperteil
Die Gruppen, die sich auf die verschiedenen Stellen beziehen, müssen nur bei der Klassifikation der Fälle angewandt werden, in denen das Opfer mehrere Verletzungen an verschiedenen Stellen erlitten hat, wobei keine dieser Verletzungen offensichtlich schwerer ist als die anderen.
Wenn ein Unfall Mehrfachverletzungen an verschiedenen Stellen verursacht und eine der Verletzungen offensichtlich schwerer ist als die anderen, muss dieser Unfall in die Gruppe klassifiziert werden, die der Stelle der schwersten Verletzung entspricht.
Code Bezeichnung
00 Betroffener Körperteil, nicht spezifiziert
10 Kopf, nicht spezifiziert
11Kopf (Caput), Hirnsubstanz, Hirnnerven und Hirngefässe
12Gesicht
13Auge(n)
14Ohr(en)
15Zähne
18Kopf, verschiedene Bereiche betroffen
19Kopf, sonstige Bereiche, oben nicht aufgeführt
20Hals einschliesslich Wirbelsäule und Halswirbel
21Hals einschliesslich Wirbelsäule und Halswirbel
29Hals, sonstige Bereiche, oben nicht aufgeführt
30Rücken einschliesslich Wirbelsäule und Rückenwirbel
31Rücken einschliesslich Wirbelsäule und Rückenwirbel
39Rücken, sonstige Bereiche, oben nicht aufgeführt
40Rumpf und Organe, nicht spezifiziert
41Brustkorb, Rippen einschliesslich Gelenke und Schulterblätter
42Brustraum einschliesslich Organe
43Becken- und Bauchraum einschliesslich Organe
48Rumpf, verschiedene Bereiche betroffen
49Rumpf, sonstige Bereiche, oben nicht aufgeführt
50Obere Extremitäten, nicht spezifiziert
51Schulter und Schultergelenke
52Arm einschliesslich Ellenbogen
53Hand
54Finger
55Handgelenk
58Obere Extremitäten, verschiedene Bereiche betroffen
59Obere Extremitäten, sonstige Bereiche, oben nicht aufgeführt
60Untere Extremitäten, nicht spezifiziert
61Hüfte und Hüftgelenk
62Bein einschliesslich Knie
63Fussgelenk
64Fuss
65Zehe(n)
68Untere Extremitäten, verschiedene Bereiche betroffen
69Untere Extremitäten, sonstige Bereiche, oben nicht aufgeführt
70Ganzer Körper und verschiedene Bereiche, nicht spezifiziert
71Ganzer Körper (systemische Wirkung)
78Verschiedene Bereiche des Körpers betroffen
99Sonstige Körperteile betroffen, oben nicht aufgeführt
Gesehen, um Unserem Erlass vom 29. Januar 2007 beigefügt zu werden
ALBERT
Von Königs wegen:
Der Minister der Beschäftigung
P. VANVELTHOVEN


begin (#top) Publicatie : 2007-08-30